Das Zusammenspiel zwischen interner und externer Rechtsberatung befindet sich in einer stetigen Entwicklung. Ausgelagerte Rechtsabteilungen und neue Erscheinungsformen wie „Legal-as-a-Service“ treten ins Licht des Rechtsmarktes. Was macht die ausgelagerte Rechtsabteilung eigentlich aus und für welche Unternehmen macht sie Sinn?
Was unterscheidet die Rechtsabteilung von der anwaltlichen Mandatsbearbeitung?
Gute Teams zeichnen sich durch Vielfalt aus. Die Vielfalt an Erfahrungen, beruflichen Hintergründen und Fähigkeiten macht eine durch Arbeitsteilung geprägte Unternehmung erst erfolgreich. Juristischer Background gehört für Unternehmen zu den unentbehrlichen Ressourcen, denn jede Form von Handel ist zugleich durch rechtliche Regelungen geprägt. Die Einhaltung eben dieser Regelung liegt formell in der Verantwortung von Vorstand und Geschäftsführung. Sie müssen daher juristische Ressourcen vorhalten, die ihnen eine fundierte Entscheidungsbasis garantiert und zugleich die juristische Fallbearbeitung abnimmt.
Rechtsberatung ist also auch eine unternehmensinterne Aufgabe. Die Erteilung von Einzelmandaten an externe RechtsanwältInnen ermöglicht demgegenüber eine spezialisierte Beratung aus neutraler Außenperspektive. Bestmögliche Ergebnisse werden im Zusammenspiel mit Rechtsabteilungen erzielt, die proaktiv eingebunden sind, die Eigenheiten des Unternehmens kennen und eine koordinierende Aufgabe übernehmen. Rechtsabteilungen und externe Mandatsbearbeitung stellen also keine Gegensätze dar. Personell besteht durch die weitestgehende Gleichstellung der Syndikusrechtsanwälte auch kein immanenter Unterschied. Den Unterschied machen die unterschiedlichen Arbeitsansätze. Im Idealfall ergänzen sich Rechtsabteilungen und externe RechtsanwältInnen als Sparringpartner.
Die ausgelagerte Rechtsabteilung – Ein kombinierter Ansatz
Klar ist auch, dass sich nicht jedes Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung leisten kann oder die Komplexität des Unternehmens nicht intern abbilden kann. Start-ups fallen nicht selten hierunter. Umgekehrt mag sich eine interne Rechtsabteilung für eingespielte Betriebe mit geringem Beratungsaufwand nicht lohnen. Auch das Recruiting geeigneter KandidatInnen ist herausfordernder denn je.
Die ausgelagerte Rechtsabteilung wird hier zu einer echten Alternative. Die Anwaltskanzlei als ausgelagerte Rechtsabteilung tritt als einheitlicher Ansprechpartner mit tiefen Kenntnissen über die unternehmensinternen Eigenheiten auf. Aus unternehmensinterner wird so eine unternehmensnahe Rechtsberatung. Die ausgelagerte Rechtsabteilung begleitet, koordiniert und unterstützt proaktiv. Sie ist damit auch Teil einer Compliance-Struktur. Damit fährt sie einen kombinierten Ansatz.
Neue Erscheinungsformen
Unter dem Begriff Legal-as-a-Service (LaaS) findet dieser kombinierte Ansatz aus dem skandinavischen und angloamerikanischen Bereich zunehmend auch auf dem deutschen Rechtsmarkt Anwendung. „As a Service“ meint auch in diesem Kontext eine ganzheitliche Leistung, die keine eigenen Investitionen benötigt. Der Erfolg von LaaS-Modellen lässt sich freilich auch wirtschaftlich erklären, da es über unterschiedliche Preismodelle feste Kalkulationen ermöglicht.
Die ausgelagerte Rechtsabteilung ist somit kein Gegensatz zu internen Rechtsabteilungen oder niedergelassenen RechtsanwältInnen. Auch ersetzt sie weder die einen noch die anderen. Sie stellt eine logische Fortentwicklung und Ausprägung ganzheitlicher Rechtsberatung dar.
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Das Buch „Unternehmensinterne Rechtsberatung“ gibt einen praxisbezogenen Einstieg in das Arbeitsfeld. Zielsetzung ist ein Überblick über die Themenkreise, mit denen Unternehmensjuristen und -juristinnen typischerweise befasst sind, wie diese einzuordnen sind und auf welche wesentlichen Gesichtspunkte es in der Praxis ankommt.