Für viele Unternehmer und Unternehmerinnen ist es ein Lebensziel, dass ihre Kinder den Familienbetrieb übernehmen. Wichtig ist, dass ein potenzieller Nachfolger oder Nachfolgerin aus der Familie diese Rolle auch einnehmen will. Wenn innerhalb einer Familie (vermeintliche) Zwänge eine offene Aussprache verhindern, bietet es sich an, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, die den Prozess moderieren kann.
Nicht zu vernachlässigen ist gerade bei Familienunternehmen, dass auch die Belange nicht unmittelbar an der Nachfolge beteiligter Familienmitglieder einbezogen werden. Im Gegensatz zu nicht familiengeführten Unternehmen können Verletzungen und Enttäuschungen noch nach Jahren unerwünschte Nachwirkungen in der Familie und über die Gesellschafterstellung auch im Familienunternehmen haben. Werden solche Belange nicht geäußert, können sich daraus Vorbehalte und dysfunktionale innerste Überzeugungen bilden, die Jahre später kaum noch geklärt werden können, weil womöglich nicht einmal mehr die Ursache ohne professionelle Hilfe externer Berater zu ergründen ist. Um in einer solchen Phase nicht den Samen für einen tiefsitzenden Konflikt zu säen, kann eine moderierte Prozess helfen, damit alle relevanten Belange offen angesprochen und direkt geklärt werden können.
Ist der Nachfolger in der Familie gefunden, ist zu überlegen, wie der Nachfolger auf seine zukünftige Position vorbereitet werden soll.
Erfahrung außerhalb des Unternehmens
Für den Berufseinstieg in einem anderen Unternehmen spricht, dass die Nachfolgerin dort andere Geschäftsmodelle, Führungsstile und Techniken für ihre zukünftige Rolle als Geschäftsführerin kennenlernen kann. Diesen neuen Input kann sie später in das eigene Unternehmen mitbringen. Außerdem steht die Nachfolgerin in einem anderen Unternehmen nicht vom ersten Tag an als die Kronprinzessin unter Beobachtung, sondern kann sich unter objektiver Beurteilung Dritter erste Erfolge erarbeiten.
Bei der Entscheidung ob und der Auswahl wo außerhalb des Familienunternehmens die Nachfolgerin Erfahrung sammeln soll, ist zu berücksichtigen, ob die angedachte Stelle tatsächlich einen Mehrwert für das Familienunternehmen schaffen kann, oder ob nicht doch die passendere Erfahrung gleich im eigenen Betrieb gesammelt werden kann.
Erfahrung im eigenen Unternehmen
Im eigenen Betrieb kann der Nachfolger zunächst als Angestellter in die Arbeit einbezogen werden. Um ihm erste Führungskompetenzen zuzubilligen, kann ihm eine Handlungsvollmacht oder eine Prokura eingeräumt werden, sodass er in dem darin bestimmten Rahmen Vertretungsbefugnis erhält. In einem weiteren Schritt kann ihm neben dem oder den aktuellen Geschäftsführern ein Geschäftsführungsamt übertragen werden, bei dem er entweder gesamtvertretungsbefugt ist oder einzelvertretungsbefugt mit Einschränkungen, etwa über die Festlegung bestimmter zustimmungspflichtiger Geschäfte. Die letzte Stufe der vollen Verantwortung ist die Alleinvertretungsbefugnis.
Denkbar ist auch, dass der zukünftige Nachfolger zunächst das Unternehmertum erlernt, indem er in einer Tochtergesellschaft ein Startup gründet, das z.B. einen neuen Geschäftsbereich erschließt oder ein digitales Geschäftsmodell entwickelt. Dabei können die Ressourcen des Mutterkonzerns und gleichzeitig die Agilität eines Startups genutzt und so das Beste aus zwei Welten kombiniert werden, was in beiden Bereichen als Impulsgeber dienen kann.
Mehr zum Thema Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolgen scheitern insbesondere bei Familienunternehmen immer wieder an innerfamiliären Konflikten, die – rechtzeitig erkannt – hätten gelöst werden können. Eine Begleitung der Nachfolge unter Einbeziehung moderner Coachingmethoden hilft, eine Unternehmensnachfolge gut vorzubereiten und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.